Das erste Bundesland mit nachhaltiger Anleihe
Niederösterreich gab Anfang 2025 eine Anleihe aus, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Es übernimmt damit eine Vorreiterrolle in der nachhaltigen Finanzierung.

Georg Bartmann ( re. ) ist Leiter der Gruppe Finanzen und der Abteilung Finanzen des Amtes der NÖ Landesregierung. Gemeinsam mit Franz Öllerer ( li. ) aus seinem Team setzte er die Emission der nachhaltigen Anleihe um. Das Foto der beiden entstand vor ihrem Arbeitsplatz, dem Landhaus.
Quelle: Ursula Röck
Zum Hintergrund : Im Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission den „European Green Deal“ vor, der das Ziel verfolgt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Darin heißt es unter anderem : „Langfristige Signale sind erforderlich, um Finanz- und Kapitalströme auf grüne Investitionen zu lenken und verlorene Vermögenswerte zu vermeiden.“
Bausteine dieser Umlenkung von Finanz- und Kapitalströmen auf grüne Investitionen sind zum Beispiel:
- Richtlinie 2014 / 95 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013 / 34 / EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit.
- Verordnung 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ( „Offenlegungsverordnung“ ). Durch diese Offenlegungsverordnung werden gemäß deren Artikel 1 „harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt“.
- Verordnung 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung ( EU ) 2019 / 2088 ( „Taxonomieverordnung“ ). Die Taxonomieverordnung enthält gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 1 „die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können“. Siehe dazu :
- Delegierte Verordnung 2021 / 2139 der Kommission vom Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer auch bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Insbesondere die Offenlegungsverordnung führte zu einer gesteigerten Nachfrage institutioneller Investoren nach umweltfreundlichen ( „grünen“ ), sozialen sowie nachhaltigen Finanzierungen.
Was sind nachhaltige Anleihen ?
Nachhaltige Anleihen sind Anleihen, deren Emissionserlös für Investitionen oder Förderungen in den Bereichen
- Environment / Umwelt
- Social / Soziales
- Governance / Unternehmens- bzw. Regierungsführung
verwendet wird.
Der Emittent verpflichtet sich, den Emissionserlös der nachhaltigen Anleihe ausschließlich für geeignete grüne oder soziale Projekte zu verwenden. Die ausgewählten grünen und sozialen Projekte sollen einen klaren ökologischen und sozialen Nutzen bieten. Entscheidend ist ein messbarer Beitrag zu grünen oder sozialen Zielen im Sinne der von der UNO im Jahr 2015 festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung, die so genannten „Sustainable Development Goals“, kurz auch SDG.
„Man verpflichtet sich, den Erlös der nachhaltigen Anleihe ausschließlich für geeignete grüne oder soziale Projekte zu verwenden.“
Was ist Niederösterreichs Zielsetzung ?
Die Abteilung Finanzen des Amtes der NÖ Landesregierung begann Anfang des Jahres 2021, sich mit nachhaltigen Finanzierungen zu beschäftigen. Dabei wurden Informationen gesammelt, der Markt verfolgt und informelle Gespräche mit mehreren Banken geführt.
Zu Beginn des Jahres 2024 fiel schließlich die Entscheidung, mit einer nachhaltigen Anleihe an den Kapitalmarkt heranzutreten. Die wesentlichen Gründe dafür waren:
- Auftritt des Landes Niederösterreich im Kapitalmarktsegment der nachhaltigen Finanzierungen ;
- Nutzen der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzierungen in einem noch relativ engen Kapitalmarktsegment ;
- Verbreiterung der Investorenbasis ;
- Reputationsgewinn des Landes Niederösterreich.
Der in der Anfangsphase nachhaltiger Finanzierungen damit verbundene Konditionenvorteil ( „Greenium“ ) ist mittlerweile kaum mehr merkbar und war daher kein ausschlaggebendes Argument für die Entscheidung zur Begebung ( „Emission“ ) einer nachhaltigen Anleihe.
Welche Nachhaltigkeitsaktivitäten des Landes Niederösterreich gibt es ?
Das Land Niederösterreich setzt bereits seit etlichen Jahren vielfältige Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit, wovon hier nur einige genannt werden sollen:
- NÖ Klima- & Energiefahrplan 2020 bis 2030
- NÖ Klima- und Energieprogramm 2021 bis 2025
- NÖ Fahrplan nachhaltige öffentliche Beschaffung 2025 und 2022
- Pflichtenheft „Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 4.0“ für niederösterreichische Landesgebäude 2022
Darüber hinaus ist das Land Niederösterreich maßgeblich im Bereich der Versorgung seiner Bevölkerung mit sozialen Förderungen und Dienstleistungen tätig, wie u. a. den NÖ Sozialberichten entnommen werden kann. Die vorgesehene nachhaltige Finanzierung stellt daher quasi nur den „Schlussstein“ einer großen Anzahl langjähriger Nachhaltigkeitsaktivitäten des Landes Niederösterreich dar.

Welche Vorgaben sind zu beachten ?
Um dem Verdacht einer „Grünfärberei“ ( „Greenwashing“ ) zu entgehen, sollte die nachhaltige Finanzierung des Landes Niederösterreich den maßgeblichen, international etablierten Vorgaben für nachhaltige Finanzierungen entsprechen :
- Green Bond Principles der International Capital Market Association ( ICMA )
- Social Bond Principles der International Capital Market Association ( ICMA )
- Sustainability Bond Guidelines der International Capital Market Association ( ICMA )
- Green Loan Principles der Loan Market Association ( LMA )
- Social Loan Principles der Loan Market Association ( LMA )
Die Einhaltung dieser Richtlinien bei der Erstellung des Rahmenwerks für nachhaltige Finanzierungen sollte zudem durch einen externen Prüfer geprüft und bestätigt werden.

Verfahren zur Bewertung und Auswahl von Ausgaben: Das Rahmenwerk folgt den Green Bond Principles ( GBP ), den Social Bond Principles ( SBP ) und den Sustainability Bond Guidelines ( SBG ) der International Capital Market Association ( ICMA ) sowie den Green Loan Principles ( GLP ) und Social Loan Principles ( SLP ) der Loan Market Association ( LMA )
Quelle: Land NÖ
Wie geht eine Anleiheemission vor sich ?
Bankenauswahl
In Vorbereitung auf die Emission einer nachhaltigen Anleihe wurde von der Abteilung Finanzen im Februar 2024 ein Anleihekonsortium, bestehend aus der Deutsche Bank AG und der Raiffeisen Bank International AG, gebildet. Diese hatten sich in den Vorgesprächen mit mehreren Banken über nachhaltige Finanzierungen als die am besten geeigneten Partner erwiesen. Später wurde auch die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG in das Anleihekonsortium aufgenommen.
Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen
Grundlage der Emission einer nachhaltigen Anleihe ist ein Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen (Sustainable Finance Framework).
Darin wird festgelegt, für welche Art von Ausgaben des Landes Niederösterreich der Emissionserlös – das sind die Einnahmen aus der Begebung der Anleihe – grundsätzlich verwendet werden darf. Dies ermöglicht den Investoren die Entscheidung, ob der Erwerb („Zeichnung“) der Anleihe ihren Anforderungen an eine nachhaltige Finanzierung entspricht oder nicht.
Dieses Rahmenwerk wurde von der Deutsche Bank AG und der Raiffeisen Bank International AG unter Abstützung auf Daten erstellt, die vom Land Niederösterreich beigebracht werden mussten.
Datenerhebung
Somit galt es, diejenigen Ausgaben des Landes zu identifizieren, denen der Erlös der Emission der nachhaltigen Anleihe zugeordnet werden kann. Da dabei von den Investoren auch bis zu zwei Jahre zurückliegende Ausgaben akzeptiert werden, waren die Ausgaben in den Jahren 2022 bis 2024 zu erheben.
Dazu durchforsteten die Banken die Rechnungsabschlüsse 2022 und 2023 sowie den Voranschlag 2024 des Landes Niederösterreich, um eine gewisse Vorauswahl zu treffen und so den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten.
Anhand des Ergebnisses dieses Arbeitsschritts wurden diejenigen Abteilungen identifiziert, die entsprechende Ausgaben tätigen. Diese wurden von der Abteilung Finanzen im März 2024 zu Informationsveranstaltungen eingeladen, in denen die Grundzüge nachhaltiger Finanzierungen vorgestellt und sie um Mitwirkung bei der Erhebung der dafür erforderlichen Daten ersucht wurden. Im April 2024 fand zudem eine Videokonferenz statt, bei der die Banken vertieft darüber informierten, was nachhaltige Finanzierungen sind, wie die damit verbundenen Prozesse aussehen und welche Informationen für die Erstellung des Rahmenwerks benötigt werden.
Erste Daten lagen bereits im Mai 2024 vor, diese mussten aber in mehreren Schleifen immer weiter detailliert und präzisiert werden, sodass das endgültige Ergebnis erst im September 2024 feststand.
An dieser Stelle sei den involvierten Kolleginnen und Kollegen für ihre Kooperationsbereitschaft, die mühsame Erhebungsarbeit, die neben dem Tagesgeschäft zu erledigen war, und ihre Geduld mit den Mitarbeitenden der Abteilung Finanzen herzlich gedankt.
Externer Prüfer
Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, entspricht jedoch der bestmöglichen Vorgangsweise, den Entwurf des Rahmenwerks für nachhaltige Finanzierungen von einem externen Prüfer ( „Second Party Opinion Provider“ ) begutachten zu lassen, der dessen Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorgaben überprüft.
Dazu wurde – nach Durchführung einer Vorauswahl in Abstimmung zwischen den Banken und der Abteilung Finanzen – eine Ausschreibung durchgeführt, bei der vier renommierte Institute zur Angebotslegung eingeladen wurden. Die Angebote wurden von den Banken zusammengefasst und mit der Abteilung Finanzen erörtert.
Aufgrund dessen entschied die Abteilung Finanzen, die ISS Corporate Solutions, Inc., als externen Prüfer zu beauftragen, wofür vor allem deren große Expertise mit Emittenten der öffentlichen Hand und die Bereitschaft zur Einhaltung eines straffen Zeitplans ausschlaggebend waren.
Die Abstimmung des Entwurfs des Rahmenwerks für nachhaltige Finanzierungen mit dem externen Prüfer dauerte von Juli 2024 bis Oktober 2024. Dabei wurde der Entwurf des Rahmenwerks für nachhaltige Finanzierungen in mehreren Schleifen vom externen Prüfer kommentiert und von den Banken in Abstimmung mit der Abteilung Finanzen nachjustiert, adaptiert und präzisiert. Abschließend erstellte der externe Prüfer einen Bericht über seine Prüfung, der dem Land Niederösterreich bescheinigte, dass alle für die Verwendung des Erlöses der Emission der nachhaltigen Anleihe vorgesehenen Ausgaben den maßgeblichen Richtlinien entsprechen.
Beirat für nachhaltige Finanzierungen
Der Prozess der Emission einer nachhaltigen Anleihe sieht schließlich vor, dass die auf Grundlage des Rahmenwerks für die Verwendung des Erlöses der Emission der nachhaltigen Anleihe ausgewählten konkreten Ausgaben von einem Beirat für nachhaltige Finanzierungen ( „Sustainable Finance Board“ ) begutachtet und freigegeben werden.
In den Gesprächen mit den anderen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung im Zuge der Datenerhebung wies die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft die Abteilung Finanzen auf den Sustainable Development Goals-Beirat ( SDG-Beirat ) des Landes hin. Dieser besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von für die nachhaltige Entwicklung Niederösterreichs maßgeblichen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung und Tochtergesellschaften des Landes.
Die Abteilung Finanzen war angesichts eines äußerst straffen Zeitplans an einer Zusammenarbeit mit dem SDG-Beirat sehr interessiert, weil dadurch der mit der Auswahl der Mitglieder und der Konstituierung des Beirats für nachhaltige Finanzierungen verbundene große Aufwand entfallen konnte.
In seiner Sitzung am 28. Mai 2024 wurde der SDG-Beirat daher über nachhaltige Finanzierungen und die Rolle des Beirats für nachhaltige Finanzierungen im Prozess der Emission nachhaltiger Anleihen informiert und gefragt, ob er sich vorstellen könne, auch als Beirat für nachhaltige Finanzierungen zu fungieren.
Nach einer engagierten Diskussion stimmte der SDG-Beirat schließlich der Übernahme dieser neuen Aufgabe zu.
Dementsprechend wurden dem Beirat für nachhaltige Finanzierungen in seiner Sitzung im Oktober 2024 siebenundzwanzig Ausgabenbereiche ( „Projekte“ ) vorgestellt, die für die Zuteilung ( „Allokation“ ) des Erlöses aus der Emission einer nachhaltigen Anleihe in Frage kamen. Der Beirat nahm sich ausführlich Zeit für die Begutachtung und Bewertung der Projekte, die schließlich jeweils nach einem Ampelsystem bewertet wurden. Zwar gab es zu etlichen davon Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge, schließlich musste jedoch keines von der Zuteilung des Emissionserlöses ausgeschlossen werden.
An dieser Stelle darf den Moderatoren der Sitzung, Herrn Dr. Kurt Schauer und Herrn DI Thomas Steiner, für die Aufbereitung der Unterlagen sowie den Mitgliedern des SDG-Beirats in ihrer Funktion als Beirat für nachhaltige Finanzierungen für die tiefgehende, engagierte und kritische Diskussion gedankt werden.
Investorenpräsentation
Im Rahmen der Vermarktung der Anleihe im Vorfeld der Emission wurde zuletzt noch eine Investorenpräsentation erstellt, in der Informationen über das Land Niederösterreich komprimiert dargelegt wurden.
Emission
In der Sitzung des Asset-Liability-Management-Ausschusses, eines mit externen Fachleuten besetzten Beratungsgremiums der Abteilung Finanzen, wurde im September 2024 für die nachhaltige Anleihe eine Laufzeit von zwölf Jahren und ein Emissionsvolumen von 500 Mio. Euro ( „Benchmark Size“ ) empfohlen.
Um anderen hinsichtlich Laufzeit, Kondition sowie Art und Bonität des Emittenten vergleichbaren Emissionsvorhaben aus dem Weg zu gehen, wurde daraufhin von der Abteilung Finanzen und dem für die Emission zuständigen Konsortium, bestehend aus Deutsche Bank AG, Raiffeisen Bank International AG und HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, entschieden, die Emission der Anleihe am 30. Oktober 2024 zu finalisieren. Das Orderbuch wurde um 9 Uhr geöffnet, der Orderbuchaufbau verlief anfangs etwas langsam, nahm später aber Fahrt auf, sodass die Aufträge ( „Orders“ ) der Investoren um 10.30 Uhr das Doppelte des Anleihenominales erreichten. Als die Aufträge um 11.30 Uhr rund 1.200 Mio. Euro umfassten, wurde der ursprünglich vorgesehene Aufschlag auf den Midswap von 70,0 bp auf 65,0 bp zurückgenommen und die Schließung des Orderbuchs um 12.00 Uhr angekündigt. Bei Schließung des Orderbuchs umfassten die Aufträge rund 1.600 Mio. Euro, womit die Anleihe dreifach überzeichnet war.
Schließlich erfolgte auf Grundlage eines Vorschlags des Anleihekonsortiums die Auftragsallokation, also die Zuteilung des Anleihenominales auf die einzelnen Investoren, die Aufträge erteilt hatten.
Abschließend wurden auf Grundlage der im Zuge des Orderbuchaufbaus festgelegten Rendite (Effektivverzinsung) die konkreten Anleihekonditionen bestimmt.
Die schließlich im Vienna ESG Segment des Amtlichen Handels der Wiener Börse notierte Inhaberschuldverschreibung mit der ISIN AT0000A3EK38 hat ein Nominale in Höhe von 500 Mio. Euro, eine Laufzeit vom 30. Oktober 2024 bis zum 30. Oktober 2036 und eine Verzinsung im Ausmaß von 3,125 %.
Der Anleihe wurde von Moody’s Investors Service am 4. November 2024 die Bewertung Aa1 zuerkannt.
„Im Oktober 2024 bestätigte der SDG-Beirat 27 Projekte: Sie alle kamen für die Zuteilung des Emissionserlöses aus der nachhaltigen Anleihe in Frage.“
Berichterstattung
Die Emission einer nachhaltigen Anleihe endet jedoch nicht mit ihrer Begebung. Vielmehr ist den Investoren darüber Rechenschaft abzulegen, wofür die von ihnen dem Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel tatsächlich verwendet wurden.
Dies erfolgt in Form von Berichten, die jährlich so lange zu erstellen und zu publizieren sind, bis der gesamte Emissionserlös widmungsgemäß verwendet wurde.
Beim Verfassen dieser Berichte wird die Abteilung Finanzen wieder von der Deutsche Bank AG und der Raiffeisen Bank International AG unterstützt.
Register nachhaltiger Finanzierungen
Zunächst ist ein Register nachhaltiger Finanzierungen ( „Sustainable Finance Registry“ ) zu erstellen, in dem auf Grundlage der im Zuge der Anleiheemission erhobenen Daten festgehalten wird, für welche dem Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen entsprechende Ausgabenbereiche der Emissionserlös konkret verwendet wurde.
Die Erstellung dieses Registers erfolgte wiederum in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung und ist bereits abgeschlossen.
Feststellung der Wirkungen
Nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wurde das Institut für Industrielle Ökologie mit der fachlichen Unterstützung des Landes Niederösterreich bei der Erstellung des Allokations- und Wirkungsberichts beauftragt.
Das Institut für Industrielle Ökologie ist derzeit dabei, in Zusammenarbeit mit denjenigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung die Wirkungen ihrer Ausgaben zu erheben, für die der Emissionserlös letztlich verwendet wurde.
Im Bereich grüner Ausgaben werden sich diese Wirkungen großteils genauer quantifizieren lassen, im Bereich sozialer Ausgaben wird die Berichterstattung über die Wirkungen eher qualitativ erfolgen.
Allokations- und Wirkungsbericht
Abschließend ist ein Allokations- und Wirkungsbericht ( „Allocation and Impact Report“ ) zu erstellen, in dem den Investoren bekanntgegeben wird, wofür der Erlös aus der Emission der Inhaberschuldverschreibung verwendet wurde ( Allokationsbericht ) und welche aus Nachhaltigkeitssicht positiven Auswirkungen dadurch ausgelöst wurden ( Wirkungsbericht ).
Dieser Bericht wird vom externen Prüfer, der auch das Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen begutachtet hat, geprüft und danach dem Beirat für nachhaltige Finanzierungen zur Diskussion und Abnahme vorgelegt werden. Abschließend wird er auf dem Internetportal des Landes Niederösterreich publiziert und so der Öffentlichkeit und insbesondere den Investoren zur Verfügung gestellt werden.
„So mühsam der Prozess auch gewesen sein mag: Er hat gezeigt, wie weit Niederösterreich auf dem Weg der Nachhaltigkeit bereits fortgeschritten ist.“
Zum Schluss
Die Emission einer nachhaltigen Anleihe ist ein aufwendiges Unterfangen, in das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Vielzahl an Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung und externer Stellen involviert sind.
Der gesamte Prozess von der Datenerhebung bis zur Berichterstattung, so mühsam er für alle Beteiligten auch gewesen sein mag, hat aber gezeigt, wie weit das Land Niederösterreich auf dem Weg der Nachhaltigkeit bereits fortgeschritten ist.
All die bereits vorhandenen Mosaiksteine haben sich zu einem beachtlichen Gesamtbild der Nachhaltigkeitsstrategie Niederösterreichs gerundet, zu dem die Abteilung Finanzen mit einer nachhaltigen Anleihe nunmehr auch einen Teil beitragen kann.

Verwendung der Emissionserlöse
Die ICMA-Standards definieren acht grüne und sechs soziale Kategorien für die Mittelverwendung nachhaltiger Finanzierungen, die eine klare Struktur für umwelt- und sozialverträgliche Investitionen schaffen. Dabei müssen geeignete Ausgaben maximal zwei Haushaltsjahre zurückliegen, um als förderfähig zu gelten.
Grüne Kategorien ( ICMA ) | UN Ziele ( SDG ) | EU Umweltziel |
Grüne Gebäude | 7, 11, 13 | Klimaschutz |
Erneuerbare Energien |
7, 13 | Klimaschutz |
Energieeffizienz | 7, 13 | Klimaschutz |
Sauberer Transport | 3, 7, 13 | Klimaschutz |
Biodiversität & natürliche Ressourcen | 14, 15 | Klimaschutz, Schutz von Ökosystemen & Biodiversität |
Nachhaltiges Wasser- und Abwassermanagement | 6, 13 | Klimaschutz, Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen |
Anpassung an den Klimawandel | 13 | Anpassung an den Klimawandel |
Vermeidung von Verschmutzung | 12 | Vermeidung von Umweltverschmutzung |
Soziale Kategorien ( ICMA ) | UN Ziele ( SDG ) | Zielbevölkerung |
Zugang zu Grundversorgung (Gesundheitswesen) | 3, 10 | Generelle Bevölkerung, Kinder, Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige und ältere Menschen |
Zugang zu Grundversorgung (Bildung) | 4, 10 | Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Menschen mit Behinderung, arbeitslose und ältere Menschen |
Bezahlbarer Wohnraum | 10, 11 | Bevölkerung mit geringem und mittlerem Einkommen, Menschen mit Behinderung, ältere und junge Menschen |
Soziale Inklusion | 3, 4, 10 | Einkommensschwache Bevölkerung, obdachlose, ältere & junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Kinder, schutzsuchende Menschen, Opfer von Geschlechtergewalt, Minderheiten |
Bezahlbare Basisinfrastruktur | 10, 11 | Generelle Bevölkerung, Bevölkerung in den für Regionalbeihilfen in Betracht kommenden Gebieten |
Schaffung und Bindung von Arbeitsplätzen | 4, 10 | Klein- und mittelständische Unternehmen, arbeitslose Menschen, Menschen mit Behinderung, ältere & junge Menschen |

„Als Zentralinstitut der Raiffeisen Bankengruppe, war es uns eine Ehre, dass wir bei der Strukturierung der nachhaltigen Anleihe des Landes Niederösterreich unsere langjährige Erfahrung einbringen durften. Niederösterreich übernimmt damit nicht nur eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Finanzierungen, sondern demonstriert auch sein klares Engagement für ökologische und soziale Verantwortung, beispielsweise durch die Verbesserung des regionalen Verkehrsangebots oder die Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen. Als Niederösterreicher bin ich besonders stolz, aktiv zur nachhaltigen Entwicklung unserer Region beizutragen und unsere Expertise in zukunftsorientierte Finanzierungsprojekte einzubringen.“ —Markus Ecker / Head of Sustainable Finance, Raiffeisen Bank International

„Die Kapitalmärkte spielen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung des nachhaltigen Wandels unserer Gesellschaft. Mit dieser Emission von Sustainable Bonds integriert das Land Niederösterreich seine Nachhaltigkeitsstrategie in die Refinanzierung. Als erste Anleihe im nachhaltigen Format eines österreichischen Bundeslandes dient sie auch der weiteren Stärkung und Diversifizierung des europäischen Marktes für nachhaltige Finanzierungen.“ —Boris Kopp / Head of Capital & ESG Solutions EMEA
NÖ Klima- und Energiefahrplan 2020 bis 2030 – Update 2025
Unsere Energieversorgung ist aufgrund der Energiekrise und neuer Zielsetzungen im Energie- und Klimabereich im Umbruch. Gleichzeitig entdecken immer mehr Menschen die Möglichkeiten der Eigenversorgung durch Sonnenkraft. Deshalb hat der NÖ Landtag 2025 ein Update zum NÖ Klima- und Energiefahrplan 2020 bis 2030 beschlossen. Mit mehr heimischer Erzeugung und mehr Unabhängigkeit von Energieimporten bleibt Niederösterreich Vorreiter bei der erneuerbaren Energieproduktion und nimmt seine Verantwortung für Gesellschaft und Wirtschaft wahr.
Als Update zur ursprünglichen Beschlussfassung im Jahr 2019 wurden die damaligen Photovoltaik-Ziele von 2.000 Gigawattstunden auf nun 4.500 GWh und die Windkraft-Ziele von 7.000 GWh auf 8.000 GWh bis 2030 erhöht. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 produzierten die niederösterreichischen PV-Anlagen etwa 2.900 GWh und die blau-gelben Windräder etwa 5.100 GWh.
Die größten Leistungszuwächse werden in Zukunft vor allem bei PV-Anlagen auf Dächern, Hallen und Parkplätzen erwartet. Bei der Windkraft liegt viel zusätzliches Energiepotenzial im Repowering, also der Modernisierung bestehender Anlagen. Voraussetzung dafür ist eine kosteneffiziente Strominfrastruktur unter Berücksichtigung von Speichermöglichkeiten im Einklang mit dem Naturschutz.
Durch einen breiten Energiemix mit innovativen Energieträgern wie Geothermie und Wasserstoff sowie dem sukzessiven Ersatz von fossilen Energien im Raumwärme- und Mobilitätsbereich wird Niederösterreich einen bedeutenden Beitrag zum österreichischen Treibhausgasziel leisten.
In wirtschaftlichen Zahlen ausgedrückt ist bei Erfüllung des Planes davon auszugehen, dass im Jahr 2030 etwa 1,1 Milliarden Euro weniger für den Import an fossilen Energien ausgegeben wird und insgesamt mehr als 60.000 Green-Jobs durch Investitionen in „Grüne Technologien“ inkl. Hebeleffekten gesichert beziehungsweise geschaffen werden.

Anteil erneuerbarer Energieträger: Durch verstärkte Nutzung unserer eigenen Energiepotenziale können wir es schaffen, unseren gesamten Energiebedarf schon 2030 zu deutlich mehr als der Hälfte aus sauberer, heimischer Energie decken.
Quelle: Land NÖ, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft ( RU3 )
„Mit der Lupe draufschauen, wie Einnahmen und Ausgaben wirken“
Als Experte für „Green Budgeting“ berät Johann Seiwald internationale Organisationen und Staaten. Im Interview erklärt er, wie Österreich die Methode schon anwendet.

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Die Gemeinden müssen sparen. Finanzexpertin Karoline Mitterer zeigt im Interview auf, wie das nachhaltig gelingen könnte.

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