Entwicklung des Elektrifizierungsgrades in der Landesflotte (Abteilungen ST2 und WST8)
Die NÖ Landesflotte befindet sich im Umbruch. Alternative Antriebe wie Erdgas, Hybrid und vor allem Elektro sind im Vormarsch.
Bis Ende 2025 sind alle öffentlichen Beschaffer laut Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG), BGBl. I Nr. 163/2021, Fassung vom 15.12.2021, bei Ausschreibungen im Oberschwellenbereich (Nettobeträge) im Zeitraum von 03.08.2021 bis 31.12.2025, verpflichtet, Mindestquoten an umweltschonenden, „sauberen“ Straßenfahrzeugen zu erreichen und diese zu melden. Bei Nicht Erreichen drohen hohe Strafen.
Alternative Antriebe wie Erdgas, Hybrid und vor allem Elektro sind daher in der Landesflotte im Vormarsch. Aktuell wird der Fahrzeugbestand von PKW und leichten Nutzfahrzeuge (LNF) bei den Abteilungen ST2 und WST8 jährlich erhoben. Die Entwicklung des Elektrifizierungsgrads des Fahrzeugbestands wird daher anhand dieser beiden Abteilungen berichtet. Im Jahr 2024 liegt hier der Anteil der alternativen Antriebe bei den PKW bereits über 50 % und bei den LNF noch unter 10 %. Dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz wird demnach entsprochen.