NÖ Landesregierung bringt Maßnahmen zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung auf den Weg
Die Landesregierung hat 2025 einen Drei-Punkte-Plan für mehr Effizienz in der Landesverwaltung beschlossen.

Verwaltungsreform 2025
Quelle: NLK Pfeiffer
Zur Verschlankung von Verwaltungsaufgaben werden Doppelgleisigkeiten und aufwendige Abläufe abgebaut. Das bedeutet weniger Bürokratie, mehr Service, weniger Hürden für Unternehmen und weniger unnötige Kosten im System, sodass sich die Verwaltung auf die Kernaufgaben konzentrieren und wertvolle Zeit sparen kann. Schließlich fördern diese Maßnahmen auch die Planungssicherheit.
Zur Vorbereitung wurden im Vorjahr 2024 rund 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung in die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik einbezogen. Daten aus 91 Dienststellen wurden erhoben und über 5.000 Kernaufgaben identifiziert. Zusätzlich hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Möglichkeit, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verwaltung einzubringen, etwa durch die Verbesserung von Arbeitsabläufen oder die Optimierung von Organisationsstrukturen. Insgesamt wurden hier rund 1.500 Vorschläge zu unterschiedlichen Themenbereichen von der Digitalisierung bis hin zur Verfahrensbeschleunigung eingebracht.
In einem ersten Schritt wurden diese 1.500 Verbesserungspotenziale zu 180 Ideen zusammengefasst. Um rasch in die Umsetzung zu kommen, wurden 13 Maßnahmen festgelegt und diese in einem Drei-Punkte-Plan verdichtet:
- Dabei will man erstens den Mitarbeitereinsatz effizienter gestalten und Kompetenzen bündeln. So sollen alle Amtssachverständigen des Landes künftig zentral koordiniert und eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Zuweisung von Sachverständigen, wodurch nicht nur personelle Engpässe verhindert, sondern auch schnellere Verfahren ermöglicht werden. Für die Unternehmen und Betriebe bedeutet dies auch eine bessere Planbarkeit von Projekten.
- Der zweite Punkt zielt auf einfachere Verfahren und die Streichung überbordender Anforderungen ab: Wirtschaftstreibenden soll eine juristische Ansprechperson zur Verfügung stehen, die die Verfahrenskoordination für das gesamte Genehmigungsverfahren übernimmt. Damit sollen Verfahren beschleunigt, Doppelgleisigkeiten reduziert und die Kontinuität im Verfahren gewährleistet werden.
- Drittens soll die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, indem etwa Online-Angebote für Verhandlungen, Bausprechtage und andere behördliche Termine weiter ausgebaut werden, was die Anzahl von Reisezeiten für alle Beteiligten reduziert. Das spart nicht nur Geld und Zeit für Unternehmen und Verwaltung, sondern erleichtert auch den Zugang zu Informationen und schont die Umwelt durch weniger Anfahrtswege.
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