Saubere-Fahrzeuge-Gesetz: Umsetzung in NÖ
Bis Ende 2025 waren alle öffentlichen Beschaffer laut Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SBFBG), BGBl. I Nr. 163/2021, verpflichtet, Mindestquoten an umweltschonenden, „sauberen“ Straßenfahrzeugen zu erreichen und diese zu melden.

E-Fahrzeug
Quelle: eNu 2023
Die Mindestanteile sind innerhalb fünfjähriger Bezugszeiträume (3.8.2021-31.12.2025; 2026-2030; usf.) zu erreichen. Bei Nichterreichung drohen empfindliche Strafen.
Errechnet werden die Mindestanteile durch alle im Bezugszeitraum beschafften, bei bestimmten Dienstleistungsaufträgen (jeweils im Oberschwellenbereich) bzw. bei Dienstleistungsaufträgen iSd PSO-VO (ab bestimmten Schwellenwerten) eingesetzten sowie nachgerüsteten Fahrzeugen.
Die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 hat die Aufgabe der Berichtslegung zugewiesen bekommen. Gemeinsam mit der Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 wurde für öffentliche Dienststellen und Gemeinden eine webbasierte Eingabemaske bereitgestellt.
In einem Webinar der Dorf- und Stadterneuerung (DORN) konnten sich die öffentlichen Stellen des Landes aus erster Hand über das Gesetz und die Form der Datenmeldungen informieren. Darüber hinaus wurden allen Stellen die Aktion E-Fahrzeuge vorgestellt. Über die Website der DORN können hier einfach und kostengünstig saubere leichte Fahrzeuge (PKW und Nutzfahrzeuge) aus einer Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Weiterführende Links
Kontakt:
NÖ Dorf- und Stadterneuerung
Zentrale & NÖ-Mitte
Montag – Donnerstag: 8:30 – 14 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten
Tel: +43 2742 34000