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Saubere-Fahrzeuge-Gesetz: Umsetzung in NÖ

Bis Ende 2025 waren alle öffentlichen Beschaffer laut Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SBFBG), BGBl. I Nr. 163/2021, verpflichtet, Mindestquoten an umweltschonenden, „sauberen“ Straßenfahrzeugen zu erreichen und diese zu melden.

Das Foto zeigt das Heck eines weißen E-Fahrzeugs, das gerade mit einem Anschlusskabel aufgeladen wird.

E-Fahrzeug

Quelle: eNu 2023

Die Mindestanteile sind innerhalb fünfjähriger Bezugszeiträume (3.8.2021-31.12.2025; 2026-2030; usf.) zu erreichen. Bei Nichterreichung drohen empfindliche Strafen.

Errechnet werden die Mindestanteile durch alle im Bezugszeitraum beschafften, bei bestimmten Dienstleistungsaufträgen (jeweils im Oberschwellenbereich) bzw. bei Dienstleistungsaufträgen iSd PSO-VO (ab bestimmten Schwellenwerten) eingesetzten sowie nachgerüsteten Fahrzeugen.

Die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 hat die Aufgabe der Berichtslegung zugewiesen bekommen. Gemeinsam mit der Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 wurde für öffentliche Dienststellen und Gemeinden eine webbasierte Eingabemaske bereitgestellt.

In einem Webinar der Dorf- und Stadterneuerung (DORN) konnten sich die öffentlichen Stellen des Landes aus erster Hand über das Gesetz und die Form der Datenmeldungen informieren. Darüber hinaus wurden allen Stellen die Aktion E-Fahrzeuge vorgestellt. Über die Website der DORN können hier einfach und kostengünstig saubere leichte Fahrzeuge (PKW und Nutzfahrzeuge) aus einer Rahmenvereinbarung abgerufen werden.

Kontakt:

NÖ Dorf- und Stadterneuerung

Zentrale & NÖ-Mitte
Montag – Donnerstag: 8:30 – 14 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr

Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten
Tel: +43 2742 34000

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blicke 2025 – das Magazin zum digitalen Umweltbericht des Landes NÖ (6,5MB)

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Energie in Niederösterreich: Statusbericht 2025 (640kB)

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NÖ Klima- und Energieprogramm 2030: Statusbericht 2025 (3,2MB)

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SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (PDF-Datei)

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